Anforderungen für Videozuschaltung
Die Videozuschaltung erfordert eine UMTS-Verbindung. Die Möglichkeit zur Nutzung
der Videozuschaltung ist von der Verfügbarkeit eines UMTS-Netzes abhängig.
Weitere Informationen zum Dienst, zur Verfügbarkeit eines UMTS-Netzes und zu
den mit der Nutzung des Dienstes verbundenen Gebühren, erhalten Sie bei Ihrem
Diensteanbieter.
Zur Nutzung der Videozuschaltung müssen Sie Folgendes sicherstellen:
● Ihr Gerät ist für die Verbindung von Person zu Person eingerichtet.
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● Sie haben eine aktive UMTS-Verbindung und befinden sich innerhalb der
Reichweite eines UMTS-Netzes. Wenn Sie das UMTS-Netz während einer
Videozuschaltungssitzung verlassen, wird die Zuschaltung gestoppt, der
Sprachanruf jedoch fortgesetzt.
● Sowohl der Absender als auch der Empfänger sind beim UMTS-Netz registriert.
Wenn Sie jemanden zu einer Zuschaltungssitzung einladen und das Gerät des
Empfängers sich nicht in Reichweite eines UMTS-Netzes befindet, die
Videozuschaltung nicht installiert ist oder Verbindungen von Person zu Person
nicht konfiguriert sind, empfängt der Benutzer keine Einladung. Sie erhalten eine
Fehlermeldung, die besagt, dass der Empfänger die Einladung nicht annehmen
kann.